Übertragen Sie uns die Verantwortung
"rund um den Versicherungsschutz"
Gildenstraße 2g
48157 Münster
Ihr Ansprechpartner
Jens Hebecker
+49 (0) 251 932 03 -0
+49 (0) 151 114 219 95
Unser besonderer Service -
in Deutschland
nahezu
einmalig
Wir unterstützen Sie aktiv dabei, bei Sanierungen und Umstrukturierungen der von Ihnen betreuten Unternehmen unverzichtbare von überflüssigen Versicherungen zu unterscheiden und die Vertragswerke so anzupassen oder zu bereinigen, dass der Schutz optimal auf die jeweiligen Maßnahmen und Prozesse abgestimmt ist.
Das machen wir schon seit vielen Jahren – in allen Bundesländern. Egal, ob sie in der Funktion des Sanierungs- oder Restrukturierungsberaters, als Gutachter, Insolvenzverwalter oder Verwerter betroffen sind – wir sind für Sie da.
ZIELGENAUE
UNTERSTÜTZUNG
kein Sanierungs-, Insolvenz-oder Restrukturierungsverfahren gleicht dem anderen …
… und deshalb haben wir passgenaue Konzepte für jeden Verfahrensteilnehmer.
MACHEN SIE DEN CHECK:
Schützen und erhöhen Sie die Insolvenzmasse
VERSTEEGENSanierungsberaterschutz
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Dieses Konzept beinhaltet unter anderem folgende Optionen:
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Vermögensschadenhaftpflicht für die Tätigkeit als Unternehmensberater
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Tätigkeit als Interimsmanager versichert
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D&O-Baustein für Organstellung versicherbar.
VERSTEEGENGutachter&Verwerterschutz
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Bei der Abwicklung des Konzepts haben wir diesen Highlights besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
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Prinzip der "offenen Deckung" für alle situationsrelevanten Tätigkeitsprofile, (z. B. Verwerter, Auktionator, Gutachter, Sachverständiger und Makler) in der Betriebshaftpflicht
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branchenspezifische Bedingungswerke in der Sachgefahren-Versicherung mit Allgefahrendeckung für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
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Wiederherstellungskosten von Akten und Transportrisiken sind ebenfalls versichert
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Versicherung nicht angemeldeter, zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge in Transport- und/oder Lagerungssituationen zum Liquidationswert mit weitreichenden Deckungsbestandteilen.
VERSTEEGENInsolvenzverwalterschutz
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Unser modernes Deckungskonzept lässt keine Wünsche offen - Sie sind z. B. in folgenden Fällen geschützt:
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Fehl- oder Doppelüberweisungen, Fehler bei der Abrechnung der Insolvenzquote oder des Insolvenzgeldes
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Fehler aus einer Organisations-, Kalkulations- oder Investitionstätigkeit
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Sozialversicherungsbeträge oder andere öffentliche Abgaben werden nicht ordnungsgemäß abgeführt.